Malta im Impressum. Deutsche Erlaubnis?
Das kann zusammenpassen. Der Firmensitz verrät, wo ein Unternehmen ansässig ist. Die Erlaubnis sagt, welches Glücksspielangebot es in Deutschland betreiben darf. Wer beides verwechselt, ordnet einen Anbieter schnell falsch ein.
Auch „Casino ohne Lizenz“ ist mehrdeutig: Gemeint sein kann eine ausschließlich ausländische Genehmigung oder ein Angebot ganz ohne nachgewiesene Lizenz. Für Deutschland ist entscheidend, ob eine passende deutsche Erlaubnis vorliegt. Eine ausländische Lizenz allein ersetzt sie nicht.
| Was liegt vor? | Was bedeutet das für Deutschland? |
|---|---|
| Deutsche Erlaubnis | Das konkrete Angebot ist für die genehmigte Glücksspielart und das ausgewiesene Gebiet zugelassen. |
| Nur ausländische Lizenz | Die ausländische Genehmigung belegt keine deutsche Zulassung. |
| Keine nachgewiesene Lizenz | Ein behördlicher Genehmigungsnachweis fehlt. |
Fünf Marken, fünf Blickwinkel auf die Lizenzfrage
Die folgenden deutschen Angebote sind in der amtlichen Whitelist für virtuelle Automatenspiele aufgeführt. An ihnen lassen sich die Unterschiede konkret erklären. Die Reihenfolge ist keine Rangliste.
01SlotMagie: Der Firmensitz entscheidet nicht
Betreiber: Solis Ortus Service LimitedSitz: Malta
SlotMagie zeigt den Unterschied besonders anschaulich: Das Unternehmen sitzt in Malta, sein deutsches Angebot ist aber mit einer deutschen Erlaubnis verzeichnet. „Betreiber im Ausland“ ist hier also keine andere Formulierung für „ohne deutsche Lizenz“.
Die richtige Frage lautet deshalb: Welche Genehmigung gehört zu diesem Angebot? Ein Blick auf den Unternehmenssitz allein beantwortet sie nicht.
02BingBong: Hinter der Marke steht ein Unternehmen
Erlaubnisinhaber: DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH
BingBong ist der sichtbare Markenname. In der Whitelist führt die Spur zur DGGS als verantwortlichem Unternehmen. Erst diese Zuordnung macht klar, wer hinter dem genehmigten Angebot steht. Die Marke und der Erlaubnisinhaber müssen dafür nicht denselben Namen tragen.
03JackpotPiraten: anderer Name, derselbe Erlaubnisinhaber
Auch JackpotPiraten wird in der Whitelist der DGGS zugeordnet. Zwei unterschiedliche Auftritte führen hier zu demselben Unternehmen. Das ist ein guter Grund, bei einer Lizenzprüfung neben der Marke immer auch den Betreiber zu lesen. Weitere Marken eines Unternehmens sind jeweils anhand ihres eigenen Eintrags zu prüfen.
04Löwen Play: Was genau ist erlaubt?
Betreiber: Löwen Play digital GmbHGlücksspielart: virtuelle Automatenspiele
Bei Löwen Play lohnt der Blick in die Spalte zur Glücksspielart. Der geprüfte Eintrag betrifft virtuelle Automatenspiele. Damit ist die Erlaubnis konkret beschrieben; sie ist kein pauschaler Freibrief für sämtliche Spiele, die unter dem Wort „Casino“ zusammengefasst werden.
Roulette, Blackjack und andere Online-Casinospiele folgen einer anderen Erlaubnissystematik als Online-Automaten. Für diese Unterscheidung sind die zuständigen Landesbehörden wichtig.
05StarGames: Die Internetseite gehört zur Prüfung
Betreiber: Greentube Malta LimitedGeprüfte Internetseite: stargames.de
Der StarGames-Eintrag verbindet Betreiber, Internetseite und virtuelle Automatenspiele. Gerade bei Marken mit internationalem Namen ist diese genaue Zuordnung hilfreich. Ein bekannter Name auf einer anderen Internetseite würde für sich allein noch nicht belegen, dass dort dieselbe deutsche Genehmigung gilt.
Vier Angaben, die zusammenpassen müssen
Ein Lizenzlogo im Seitenfuß ist nur ein Hinweis. Aussagekräftig wird die Prüfung, wenn sich die Angaben dem amtlichen Eintrag zuordnen lassen.
- Das Unternehmen. Wer ist laut Impressum verantwortlich, und wie heißt der Erlaubnisinhaber?
- Die Internetseite. Wird genau die betrachtete Adresse im Eintrag genannt?
- Die Glücksspielart. Geht es um Automatenspiele, Poker, Sportwetten oder Online-Casinospiele?
- Das Gebiet. Gilt die Genehmigung länderübergreifend oder nur in einem bestimmten Bundesland?
Die Whitelist ist der amtliche Nachweis. Ein professioneller Auftritt, eine bekannte Marke oder ein laufender Erlaubnisantrag können eine gültige Genehmigung nicht ersetzen.
Und was sagen die Zahlungsmethoden aus?
Für die Lizenzfrage ist eine lange Liste von Zahlungslogos keine Antwort. Ein- und Auszahlungsbedingungen sind ein eigenes Thema. Ob ein Angebot in Deutschland zugelassen ist, klärt der Erlaubnisnachweis – nicht die beworbene Zahlungsart.
Was häufig durcheinandergerät
Ist ein Unternehmen aus Malta automatisch ein Casino ohne deutsche Lizenz?
Nein. Sitz und Erlaubnis sind getrennte Angaben. SlotMagie und StarGames zeigen, dass ein Unternehmen mit Auslandssitz ein deutsches Angebot mit deutscher Erlaubnis betreiben kann.
Gilt eine ausländische Lizenz automatisch auch in Deutschland?
Nein. Für das Angebot in Deutschland ist die passende deutsche Genehmigung erforderlich. Die ausländische Lizenz allein genügt dafür nicht.
Erlaubt eine deutsche Genehmigung jedes Casinospiel?
Nein. Die zugelassene Glücksspielart und das Vertriebsgebiet begrenzen die Erlaubnis. Virtuelle Automatenspiele sind insbesondere von Online-Casinospielen wie Roulette oder Blackjack zu unterscheiden.
Bedeutet eine Erlaubnis, dass Glücksspiel risikofrei ist?
Nein. Eine Erlaubnis ist mit Regeln und Aufsicht verbunden. Spielverluste und das Risiko einer Abhängigkeit bleiben bestehen.

